Seit diesem Semester gilt die neue Hochschul-Digitalverordnung (HDVO). Sie regelt den Betrieb von Digitallehre und besagt, dass Lehre dann als digital gilt, wenn mindestens 25% der Semesterwochenstunden ausschließlich online stattfinden. Digitallehre umfasst z.B. Selbstlernkurse über Moodle oder Zoom-Seminare. Veranstaltungen, die unter Digitallehre fallen, müssen angemeldet sein, um zulässig zu sein.
Für euch als Studierende ist Folgendes wichtig:
Wird in einer nicht angemeldeten, digitalen Lehrveranstaltung eine Prüfung durchgeführt, kann ein Prüfling binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse dies der Hochschule melden. Die Lehre wird dann für unzulässig erklärt und die Prüfung gilt für alle Prüflinge als nicht unternommen.
Das kann aber zu Schwierigkeiten führen, wenn manche Studierende die Leistungspunkte dringend brauchen, beispielsweise für finanzialle oder organisatorische Auflagen.
Sprecht daher unbedingt vor den Prüfungen mit euren Kommiliton:innen und Dozierenden! Dann könnt ihr untereinander klären, wie mit eventuellen digitalen Anteilen und den bevorstehenden Prüfungen umzugehen ist. Das vermeidet Konflikte im Nachhinein.
Wenn noch Fragen bestehen, sprecht uns gerne an oder schreibt uns eine Mail an fachschaftphysik[at]uni-wuppertal.de.
Viel Erfolg für die Prüfungsphase!
Eure Fachschaft Physik